Verbraucherinsolvenz
Ihr Weg aus der Schuldenfalle in eine finanziell freie Zukunft.
Der Weg zur Restschuldbefreiung
Die Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich Privatinsolvenz) bietet natürlichen Personen, die nicht oder nicht mehr selbstständig wirtschaftlich tätig sind, die Möglichkeit, sich von erdrückenden Schuldenlasten zu befreien. Ziel des Verfahrens ist die Erteilung der Restschuldbefreiung, durch die Sie nach einer Wohlverhaltensphase von Ihren restlichen Schulden befreit werden.
Ablauf des Verfahrens in Essen
Als erfahrene Insolvenzverwaltung begleiten wir das Verfahren objektiv, neutral und fair. Der reguläre Ablauf stellt sich wie folgt dar:
- Außergerichtlicher Einigungsversuch: Vor Stellung des Insolvenzantrags muss zwingend der Versuch unternommen worden sein, sich außergerichtlich mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans zu einigen. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt bestätigt das Scheitern dieses Versuchs.
- Antrag auf Eröffnung: Einreichen des Insolvenzantrags inklusive des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung beim zuständigen Amtsgericht.
- Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Optionaler letzter Einigungsversuch durch das Gericht.
- Eröffnung des Verfahrens: Ein Treuhänder (Insolvenzverwalter) wird bestellt, der das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners verwertet und an die Gläubiger verteilt.
- Wohlverhaltensperiode: Diese Phase dauert in der Regel 3 Jahre. Der Schuldner muss bestimmte Obliegenheiten erfüllen (z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen). Das pfändbare Einkommen wird abgeführt.
- Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode entscheidet das Gericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Die restlichen Schulden werden erlassen.
Neustart in die finanzielle Freiheit
Eine Insolvenz ist kein Makel, sondern eine vom Gesetzgeber geschaffene Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang. Die Kanzlei Rolf Weidmann Insolvenzverwaltung achtet strikt auf die Einhaltung aller Verfahrensvorschriften, um einen reibungslosen Ablauf bis zur Restschuldbefreiung zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase heute?
Nach aktueller Rechtslage dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung regulär nur noch drei Jahre ab gerichtlicher Eröffnung. Eine Verkürzung ist nicht mehr nötig, noch längere Fristen gehören der Vergangenheit an.
Was passiert mit meinem Gehalt?
Sie dürfen Ihr Einkommen bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze komplett behalten. Der darüber hinausgehende pfändbare Teil Ihres Gehalts wird an den gerichtlich bestellten Treuhänder (Insolvenzverwalter) abgeführt und an die Gläubiger verteilt.
Kann ich mein Auto behalten?
Das hängt vom Wert und der Notwendigkeit ab. Ein hochpreisiges Fahrzeug wird in der Regel verwertet. Benötigen Sie das Auto zwingend für den Weg zur Arbeit und es handelt sich um ein älteres, nicht sehr wertvolles Auto, kann es häufig freigegeben werden.
