Sanierung & Restrukturierung
Erfolgreiche Krisenbewältigung und Unternehmenserhalt
Restrukturierung als Chance zum Neuanfang
Der Paradigmenwechsel im deutschen Insolvenzrecht hat die Sanierung und den Erhalt von Unternehmen deutlich in den Fokus gerückt. Die Insolvenzordnung (InsO) sowie das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) bieten heute ein breites Werkzeugkasten an Sanierungsinstrumenten. Ziel ist es nicht primär das Unternehmen zu liquidieren, sondern den erhaltenswerten, gesunden Unternehmenskern zu restrukturieren und so das Unternehmen und Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern.
Sanierungsinstrumente im Überblick
Je nach Schwere der Krise (Strategiekrise, Ertragskrise, Liquiditätskrise) und dem Zeitpunkt des Tätigwerdens (vor oder nach Eintritt der materiellen Insolvenzreife) eignen sich unterschiedliche Verfahrensarten:
Eigenverwaltung
Die Geschäftsführung behält die Leitung unter Aufsicht eines Sachwalters (§ 270 InsO).
Schutzschirmverfahren
Premium-Sanierung bei drohender Zahlungsunfähigkeit mit Vollstreckungsschutz (§ 270d InsO).
StaRUG (Präventiv)
Zwangssanierung gegen den Widerstand einzelner Gläubiger völlig *ohne* Insolvenzverfahren.
Wann beginnen? Das Gebot der Stunde
Der Erfolg einer Sanierung korreliert stark mit dem Zeitpunkt ihres Beginns.Je früher die Krise erkannt und professionelle Hilfe geholt wird, desto größer sind die unternehmerischen Handlungsspielräume. Werden Maßnahmen (wie das Schutzschirmverfahren oder StaRUG) rechtzeitig eingeleitet, lässt sich die Stigmatisierung einer klassischen Regelinsolvenz vermeiden.
