Insolvenzgeld & Vorfinanzierung
Sicherung der Arbeitsplätze in der Krise
Eines der größten Probleme in der akuten vorinsolvenzlichen Liquiditätskrise ist die Unfähigkeit, Löhne und Gehälter rechtzeitig auszubezahlen. Dies führt schnell zur Abwanderung wichtiger Fachkräfte, wodurch eine Sanierung und Fortführung des Betriebs unmöglich wird. Das Insolvenzgeld ist hier das stärkste Instrument zur Stabilisierung.
Was ist Insolvenzgeld?
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht, können Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen. Es deckt das Nettoentgelt der letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Die Zahlung ist gesetzlich in § 165 SGB III geregelt und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer rückwirkend keine finanziellen Verluste für ihre erbrachte Arbeitsleistung erleiden.
Die Insolvenzgeldvorfinanzierung
Da das eigentliche Insolvenzgeld erst nach Eröffnung (welche i.d.R. 2-3 Monate nach Antragstellung stattfindet) gezahlt wird, drohen die Mitarbeiter in der Zwischenzeit ohne Einkommen dazustehen. Zur Überbrückung dieser kritischen Zeit wird in der vorläufigen Insolvenzverwaltung häufig eine sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung initiiert.
Der vorläufige Insolvenzverwalter (z.B. Rolf Weidmann) organisiert zusammen mit der Geschäftsführung und einer Bank die Vorfinanzierung. Das Kreditinstitut zahlt den Mitarbeitern die noch ausstehenden und laufenden Gehälter tagesaktuell als "Kredit" aus. Im Gegenzug treten die Arbeitnehmer ihre künftigen Ansprüche auf Insolvenzgeld gegen die Bundesagentur für Arbeit an die finanzierende Bank ab. Letztlich zahlt die Agentur für Arbeit nach Verfahrenseröffnung das Geld direkt an die Bank zurück.
Sanierungs-Effekt für das Unternehmen
Die Vorfinanzierung hat einen massiven sanierenden Effekt für das in der Krise steckende Unternehmen:
- Liquiditätseffekt: Das Unternehmen wird sofort von den Lohn- und Lohnnebenkosten der dreimonatigen Insolvenzgeldperiode entlastet, bei gleichzeitig voller Aufrechterhaltung der Arbeitsleistung der Belegschaft.
- Vertrauensbildung: Durch die pünktliche Zahlung der Gehälter bleiben Ruhe, Ordnung und Motivation im Betrieb erhalten.
- Sanierungsspielraum: Die neugewonnene Liquidität kann vom vorläufigen Insolvenzverwalter für die Produktion, Rohstoffkauf und letztlich für die Entwicklung eines Sanierungsplans oder die Investorensuche genutzt werden.
