GmbH Insolvenz
Wichtige Schritte bei der Insolvenz einer GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland. Als Personengesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit unterliegt sie im Krisenfall strengen gesetzlichen Regelungen, die von der Geschäftsführung zwingend beachtet werden müssen.
Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden?
Ein Insolvenzantrag für eine GmbH muss gestellt werden, wenn mindestens einer der beiden folgenden gesetzlichen Eröffnungsgründe vorliegt:
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Die GmbH kann ihre fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen (i.d.R. wenn 10% oder mehr der fälligen Gesamtverbindlichkeiten nicht binnen drei Wochen bedient werden können).
- Überschuldung (§ 19 InsO): Das Vermögen der Gesellschaft deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich (positive Fortführungsprognose).
Die 3-Wochen-Frist
Gemäß § 15a InsO ist die Geschäftsführung (bzw. bei Führungslosigkeit jeder Gesellschafter) verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch drei Wochen (bei Überschuldung sechs Wochen) nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Die Überschreitung dieser Pflicht stellt den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung dar und zieht regelmäßig die Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen des Geschäftsführers nach sich.
Ablauf des GmbH-Insolvenzverfahrens
Direkt nach der Antragsstellung beim zuständigen Amtsgericht setzt dieses einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, der die Vermögensverhältnisse prüft (Gutachten) und den Erhalt der Masse bis zum gerichtlichen Eröffnungsbeschluss sicherstellt. In dieser Phase können über das Instrument der Insolvenzgeldvorfinanzierung die Löhne der Mitarbeiter gesichert und der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden, um Sanierungsmöglichkeiten (Käufer, Insolvenzplan) auszuloten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden?
Eine GmbH muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 19 InsO) Insolvenz anmelden. Die Pflicht obliegt der Geschäftsleitung.
Haftet der Geschäftsführer bei GmbH Insolvenz privat?
Grundsätzlich haftet nur die Gesellschaft. Wenn der Insolvenzantrag jedoch zu spät gestellt wird (Insolvenzverschleppung) oder illegale Auszahlungen nach Insolvenzreife getätigt werden (§ 15b InsO), haftet er persönlich.
Wer zahlt die Gehälter der Mitarbeiter?
Für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung zahlt die Bundesagentur für Arbeit das Insolvenzgeld. Um die Mitarbeiter sofort abzusichern, finanzieren wir dieses als vorläufige Insolvenzverwalter in der Regel vor.
