Firmeninsolvenz
Ihr professioneller Partner in der Unternehmenskrise
Die Unternehmensinsolvenz: Strukturierte Krisenbewältigung
Eine Firmeninsolvenz (Regelinsolvenz) markiert oft den tiefsten Punkt einer unternehmerischen Krise, ist jedoch rechtlich als strukturiertes Verfahren zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung und – wo immer möglich – zum Erhalt des Unternehmens konzipiert.
Sobald bei einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG, UG) Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt, besteht eine strikte Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Für Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) gelten ähnliche strenge Vorgaben, sofern kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
Spezifische Themenbereiche der Firmeninsolvenz
GmbH Insolvenz
Besonderheiten und Ablauf bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Geschäftsführerhaftung
Vermeidung von persönlicher Haftung und Strafbarkeit (Insolvenzverschleppung).
Insolvenzgeld
Sicherung von Arbeitnehmeransprüchen und Vorfinanzierung zur Betriebsfortführung.
Unser Leistungsversprechen
Die Kanzlei Rolf Weidmann Insolvenzverwaltung übernimmt als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter die vollständige Sicherung, Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse. Oberste Priorität haben für uns die Offenhaltung des Geschäftsbetriebs in der Antragsphase (vorläufige Insolvenzverwaltung) und die Suche nach Investoren für eine übertragende Sanierung.
