Rolf Weidmann
Insolvenzverwaltung

Höchste juristische Expertise in Insolvenzverwaltung, Schutzschirmverfahren und Sanierung im Ruhrgebiet.

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Gerichtliche Sanierungs- und Insolvenzverfahren

Die Kanzlei Rolf Weidmann Insolvenzverwaltung steht für jahrzehntelange gerichtliche Erfahrung bei der Abwicklung hochkomplexer Krisenszenarien. Unser primärer Fokus liegt auf Fortführungslösungen via Asset Deal, Eigenverwaltung oder Insolvenzplan.

Firmeninsolvenz (Regelinsolvenz)

Professionelle und rechtssichere Abwendung von Geschäftsführerhaftung. Strukturierte Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen mit dem klaren Ziel der Sanierung (§ 270 InsO).

Details zur Firmeninsolvenz

Restrukturierung & Sanierung

Beratung und Durchführung von Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) und präventiven Sanierungskonzepten in Anlehnung an das neue StaRUG-Verfahren.

Sanierungsinstrumente

Verbraucherinsolvenz

Seriöse Begleitung durch die dreijährige Wohlverhaltensphase bis hin zur sofortigen Restschuldbefreiung. Wir sichern Ihr Existenzminimum.

Zum Verbraucherverfahren

Allgemeine Fragen zur Insolvenz (FAQ)

Was genau macht ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter?

Ein Insolvenzverwalter sichert im Auftrag des zuständigen Amtsgerichts die verbliebene Masse, prüft die Forderungstabellen der Gläubiger und hat primär die Aufgabe, den Geschäftsbetrieb bestmöglich fortzuführen. Das Leitbild der heutigen Insolvenzordnung ist die Sanierung, nicht die Zerschlagung.

Was ist der Unterschied zwischen Firmeninsolvenz und Regelinsolvenz?

Juristisch handelt es sich bei der "Firmeninsolvenz" in Deutschland um ein Regelinsolvenzverfahren. Dieses Gesetz greift obligatorisch für alle juristischen Personen (GmbH, AG, UG) sowie ehemals selbstständige natürliche Personen. Verbraucher durchlaufen stattdessen das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren.

Kann eine finale Insolvenz durch das StaRUG System abgewendet werden?

Ja. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet deutschen Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig, aber nachweislich noch nicht überschuldet sind, ein wirksames Instrument, sich präventiv und außerhalb eines rufschädigenden formellen Insolvenzverfahrens gegen den Willen von Minderheitsgläubigern zu sanieren.

Direkter Kontakt zur Kanzlei

Unser Expertenteam in Essen steht Geschäftsführern und Gläubigern für vertrauliche Anfragen zur Verfügung.

Kanzleisitz & Amtsgerichtsbezirk

Rolf Weidmann Insolvenzverwaltung
Alfredstraße 279
45133 Essen

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